Denkmale im Harz und dem Harzvorland: Salzmünde - Der Bierhügel und das Bierhügelfest oder Himmelfahrtfest


Unmittelbar neben der Straße von Naundorf nach Salzmünde - der L159 - kurz vor der steilen Bergabfahrt nach Salzmünde, befindet sich auf einem etwa zwei Meter hohen Hügel ein Denkmal aus kunstvoll zugehauenem Stein. Das Denkmal hat folgende Inschrift (in der originalen Rechtschreibung, die sich der Autor dieser Website nicht anmaßt zu ändern):

„Der Pfalz- und Landgräfin von Thüringen, Elisabeth der Heiligen, der
ungarischen Königstochter, die dankbaren Gemeinden Goedewitz und
Salzmünde.
Sie beglückte benachbarte Ortschaften mit großen Wohltaten, die im Munde
des Volkes unvergessen bleiben, und stiftete am Himmelfahrtstage 1222 auf
dieser Stätte eine Festfeier zur Erinnerung an die ihr bezeigte Liebe und
Verehrung.
Die Stätte, die ein guter Mensch betrat, ist geweiht; nach Jahrhunderten klingt
sein Wort und seine That von Enkeln wieder.
Seelig, wer zu goldnen Saaten hier den Saamen ausgestreut, Seelig, wer nur
edlen Thaten seine Lebenstage weiht, Dessen Stern wird nie vergehn, sein
Gedächtnis fortbestehn.“


Das Bierhügeldenkmal ließ der um Salzmünde so verdiente Johann Gottfried Boltze anlässlich eines Besuches des Preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm IV., der im September 1857 einem Manöver in der Nähe Salzmündes beiwohnte und dabei auch die Musterunternehmungen Boltzes inspizierte, errichten. Weit früher schon - und so wird sich Boltze sicher an seine Jugendjahre erinnert haben - wurde auf dem Platz über Salzmünde von den Bewohnern der umliegenden Orte das Himmelfahrtsfest gefeiert. Wahrscheinlich ist das Fest aber in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts langsam in Vergessenheit geraten, sodass sich der patriotische und traditionsbewusste Boltze entschloss, das Himmelfahrtsfest durch die Gründung einer Stiftung und durch das Setzen des Denkmales wieder neu zu beleben.

Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.
Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.
Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.
Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.
Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.

Bilder: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.


Um das Himmelfahrtsfest und den Bierhügel ranken sich im Wesentlichen drei Legenden. Zusätzlich existiert eine durch den Chronisten der Grafen von Mansfeld, Cyriacus Spangenberg, niedergeschriebene Nachricht aus dem 16. Jahrhundert.

Doch zuerst zu den Legenden, deren erste wie folgt lautet: Eine Königin namens Elisabeth kam vor mehr als 600 Jahren am Himmelfahrtstage durch Fienstedt. Die Bauern dieses und der benachbarten Dörfer gingen ihr mit sieben Eimern Bier entgegen, um sie willkommen zu heißen. Darüber war die Königin so erfreut, dass sie den Bauern von Fienstedt und der benachbarten Dörfer alle Steuern auf ewige Zeiten erließ. An diesen Steuererlass wurde die Bedingung geknüpft, dass jede der Gemeinden jährlich am Himmelfahrtstage sieben Eimer Bier trinken müsse.

Diese so nüchterne Legende wurde jedoch von einigen Erzählern abgewandelt. Die Königin Elisabeth wurde zu Elisabeth, Landgräfin von Thüringen (Gemahlin von Ludwig IV. von Thüringen). Auch soll sie nicht mit Bier, sondern aus einer Quelle erfrischt worden sein. Deren jährliche Reinigung machte sie zur Bedingung der Steuerfreiheit, auch mit der Auflage jährlich am Himmelfahrtstage die bereits besagten sieben Eimer Bier zu trinken. Tatsächlich wurde die Quelle des wüsten Dorfes Überrode bis 1820 von Siedlern aus Benkendorf, Zappendorf, Schiepzig und Salzmünde gereinigt. Die entsprechenden Familien befanden sich im Besitz von Ackerstücken der Überröder Flur.

Die zweite Version der Legende: Eine Gräfin von Mansfeld wurde von ihrem Manne, der glaubte betrogen worden zu sein, verstoßen. Auf ihrer Irrfahrt soll sie Aufnahme in der Gegend der Dörfer Gödewitz, Krimpe, Fienstedt, Gorsleben und Zörnitz gefunden haben. Der Graf soll später, nachdem er die Unschuld seiner Gemahlin erkannt hatte, besagte Dörfer mit dem Erlass des Zehnten belohnt haben. Das allerdings unter der Auflage, ihm zu Ehren jährlich am Himmelfahrtstage eine Tonne Bier zu trinken.

Die dritte Version der Legende schreibt das Himmelfahrtsfest auf dem Bierhügel wiederum Elisabeth von Thüringen zu. Als sich Ludwig auf einem Kreuzzug befand, soll sie sein Bruder verstoßen haben. Von ihrer alten Amme auf der Flucht mitten im Winter begleitet, soll sie bei einem alten Manne in der Gegend Unterkunft gefunden haben. Elisabeth, der auch in anderen Sagen eine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft angedichtet wurde, soll den ganzen Winter über mildtätig in Krimpe, Zörnitz, Fienstedt und Gödewitz gewirkt haben. Als endlich der Winter vorbei war – so die Legende – stieg Elisabeth am Himmelfahrtstage mit den Bewohnern der Dörfer auf den Salzmünder Bierhügel, um dort den Sonnenaufgang zu feiern. Im Moment des Sonnenaufganges soll ihr Gemahl hoch zu Ross und in voller Rüstung den Bierhügel erreicht und seine Gattin in die Arme geschlossen haben. Zum Andenken bestimmte Ludwig, dass alljährlich am Himmelfahrtstage auf dem Bierhügel einige Tonnen Bier von den Dörflern getrunken werden sollten. Auch wurden der Legende nach die Dörfer vom Zehnten befreit. Sollten die Bauern einmal das Himmelfahrtsfest vergessen, würden sie sofort wieder zehntpflichtig. Außerdem sollten sie in diesem Falle ein Schock Semmeln (60 Stück, B.E.) und eine schwarze Kuh mit weißen Füßen abliefern.

So anrührend diese Sage auch sein mag: Ihr Wahrheitsgehalt geht gegen Null. Tatsächlich brach Ludwig IV. von Thüringen im Juni 1227 zu einem Kreuzzug nach Jerusalem auf. Allerdings verstarb er schon auf der Anreise zum Kreuzzug in Otranto in Apulien.

Cyriacus Spangenberg, im 16. Jahrhundert Chronist der Grafen von Mansfeld, schrieb hingegen folgende Geschichte nieder: Elisabeth, die Schwester von Gebhardt XII. von Mansfeld, wurde 1449 mit Bernhard von Regenstein verheiratet. Ihr Bruder sollte unter anderem 4000 Gulden Ehegeld zahlen. Elisabeth verzichtete auf einen guten Teil ihres Ehegeldes, bat aber im Gegenzug ihren Bruder, den Orten Salzmünde, Fienstedt, Gödewitz und Trebitz, den Zehnten zu erlassen. Gebhardt ging darauf ein. Er machte jedoch zur Bedingung, dass die Einwohner der genannten vier Dörfer am Himmelfahrtstage gemeinsam Bier trinken sollten. Auch durfte kein Fremder abgewiesen werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung sollten die Bewohner der Dörfer dem Grafen einen Ochsen und ein Schock Semmeln (das sind 60 Stück, B.E.) abliefern. Auch würden sie das Privileg der Zehntfreiheit verlieren. Die von Spangenberg erzählte Geschichte scheint dem Ursprung des über Jahrhunderte gefeierten Festes am nächsten zu kommen. Zum einen existierte die genannte Elisabeth tatsächlich und sie wurde auch mit Bernhard von Regenstein verheiratet. Möglicherweise wurde aber schon weit eher, nämlich in vorgeschichtlicher Zeit, das Ende des Winters auf dem Bierhügel gefeiert.

Der etwa zwei Meter hoch aufgeschüttete Hügel, auf dem das Denkmal steht, hat eine ovale Grundfläche von 18 x 12 Metern Ausdehnung. Es ist wahrscheinlich, dass es sich um einen Grabhügel aus der Jungsteinzeit handelt. Bisher wurden keine Grabungen am Bierhügel durchgeführt. Sowohl die Legenden als auch der Wunsch des Stifters des neuen Bierhügelfestes untersagten dies ...

Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.

Bild: Der Bierhügel mit dem Bierhügeldenkmal bei Salzmünde.


... und so bleiben nur Legenden und Mutmaßungen über den Bierhügel. Die Wahrheit wird wohl für immer im Dunkel der Geschichte verbleiben.


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Interne Links:
Johann Gottfried Boltze - Der erfolgreiche Unternehmer des 18. Jahrhunderts und sein Wirken für Salzmünde


Externe Links:
Elisabeth von Thüringen - WIKIPEDIA
http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_von_Th%C3%BCringen
Ludwig IV. von Thüringen - WIKIPEDIA
http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_IV._%28Th%C3%BCringen%29
Die offizielle Internetseite der Gemeinde Salzmünde
http://www.salzmuende.de


Weiterführende Literatur:
Neuß E.:
„Wanderungen durch die Grafschaft Mansfeld - Saalisches Mansfeld“
fliegenkopf verlag, Halle/Saale
Reprint des Originalmanuskriptes 1999
ISBN 3-930195-28-3


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